Frage an meinen zukünftigen Berater / Therapeut:
Frage:
Warum sollte ich in meiner Eigenschaft als Klient / als Patient zur Lösung meines Problems
einen Heilpraktiker (Psychotherapie) aufsuchen?
Antwort:
Als Psychologischer Berater und Heilpraktiker (Psychotherapie) bin ich frei in jeder Hinsicht.
Bei der Wahl der therapeutischen Arbeit- ohne einengende Zwänge der
Grenzen der Erstattungsfähigkeit der Krankenkassen (mehr als nur "Richtlinenverfahren")
Ich möchte Ihnen versichern, dass ich mich Ihnen gegenüber zu größter
Verschwiegenheit verpflichte.
Da ich meine Honorare nur mit Ihnen privat abrechne, erfährt auch kein Dritter,
keine Abrechnungsstelle oder Krankenkasse Informationen über
Konsultationen bei mir.
Genau das ist zweifellos der Fall, wenn Sie Ärzte oder einen
Psychologischen Psychotherapeuten konsultieren, die ihre Abrechnung über die
Krankenkasse (nach SGB V) machen.
Dort werden Daten und Informationen gespeichert, über die Sie möglicherweise
keine Kontrolle mehr haben.
Stichwort: Der gläserne Patient... Solche über Sie gespeicherten Informationen
könnten problematisch werden, wenn Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst
beginnen wollen oder eine private Versicherung oder Zusatzversicherung aus
dem Bereich Lebens-, Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeit
abschließen wollen.
Eine mögliche Verbeamtung ist infrage gestellt, wenn offiziell psychische
Erkrankungen vorliegen oder durch eben diese Abrechnung über Krankenkassen
nachgewiesen werden können.
Erfahrungsgemäß werden dazu Fragen der Vorgeschichte, früheren und
laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt, die natürlich auch
wahr beantwortet werden müssen.
Ich arbeite ausschließlich für Sie. Sie sind mein Auftraggeber und kein Dritter
erfährt je von unserer gemeinsamen Arbeit, denn diese ist vertraulich.
Es müssen keine Anträge gestellt oder entsprechende Gutachten
geschrieben werden.
Es geht einzig und allein darum, dass auch Sie Hilfe und professionelle Beratung
und Coaching in Anspruch nehmen können und dass wir gemeinsam scheinbar
unlösbare Probleme bearbeiten und dass Lösungen gefunden werden.
Frage: Sind Heilpraktiker denn ausreichend qualifiziert?
Antwort:
Ein klares JAEIN. Gerade im Gesundheitswesen werden Dienstleitungen von Menschen für Menschen geleistet. Heilpraktiker haben eine wichtige Funktion im deutschen Gesundheitswesen. Menschen sind individuell - genau, wie es gute und schlechte Ärzte, Bäcker, Friseure, Ingenieure usw. gibt, so ist es auch bei uns Heilpraktikern. Machen Sie sich gern ein eigenes Bild.
Heilpraktiker haben zum größten Teil eine umfangreiche Qualifizierung in verschiedensten Therapieverfahren und sind vor allem meist mit Hingabe bei ihrer Arbeit. Das ist der klare Vorteil. Heilpraktiker bedürfen einer staatlichen Zulassung. Heilpraktikerpraxen stehen unter der Aufsicht der jeweiligen Gesundheitsämter.
Interessanterweise sind die Prämien der Haftpflichtversicherungen im Vergleich zu anderen Heilberufen deutlich geringer - das hat auch einen guten Grund: es müssen vergleichsweise wenig Schäden reguliert werden.
Frage:
Sind Sie eigentlich selbst gut qualifiziert?
Antwort:
Ja. Ein erfolgreich abgeschlossenes Psychologiestudium kann ich aufweisen, ebenso einen Abschluss als Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen und die staatliche Anerkennung als Erzieher.
Ich freue mich darauf, Ihnen helfen zu dürfen.
Ein erster Beratungstermin in unserer Praxis ist relativ kurzfristig möglich.
Herzlichst, Ihr
Ben Steinberg
Terminabsprachen unter 0049 1575 3113208
oder Email an beratungspraxis-steinberg@gmx.de, ich rufe Sie gern zurück.